Qualifiziertes Schadengutachten

Der qualifizierte Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen.

Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der Kfz-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.

Die Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Damit wird gewährleistet, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.

Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt.

Die Gutachtenerstellung erfolgt mit den neuesten Technologien und mit den modernsten Kommunikationstechniken wie zum Beispiel:

  • Aktuellste Schaden-Kalkulationsprogramme mit mobilen Erfassungsterminals einschließlich Online-Datenübertragung zum Auftraggeber
  • Digital- und Videokameras sowie optimierte Texterfassung mittels Handscanner zur besonders einfachen und sicheren Datenübernahme aus den Fahrzeugpapieren

Unser Service für Sie: Gutachten vor Ort

Als unabhängige Kfz-Sachverständige bieten wir Ihnen einen Gutachten-Service vor Ort: bei Ihnen zu Hause, beim Abschleppdienst oder in Ihrer Werkstatt. Somit entfällt für Sie der Anfahrtsweg. Die Kosten für unsere Anfahrt übernimmt die gegnerische Versicherung.

Ihr Gutachter und Ansprechpartner in Darmstadt und Umgebung ist Gerald Schmitt. Er beantwortet Ihnen Fragen zum Schadensgutachten und ist im Schadensfall für Sie vor Ort tätig.

Sieben Punkte, die für ein Schadensgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen sprechen

1. Restwertermittlung am regionalen allgemeinen Markt
Sie haben eine reele Chance zum Ankauf des Unfallwagens.

2. Voller Stundenverrechnungssatz
In einem Schadensgutachten eines freiberuflichen Kfz-Sachverständigen kommt Ihr normaler Stundensatz zum Tragen statt eines oft verwendeten niedrigeren, mittleren Satzes.

3. Vollständige Aufstellung der Reparatur- und Abwicklungskosten
Die Reparaturkosten werden systematisch und vollständig ermittelt. Die oft nicht berücksichtigten Verbringungskosten sowie Leihgebühren für Richtwinkelsätze sind im Gutachten, sofern sie anfallen, enthalten.

4. UPE-Aufschläge berücksichtigt
Wenn Sie mit UPE-Aufschlägen kalkulieren müssen, sind diese in einem Gutachten auch enthalten.

5. Genaue Angabe der Wiederbeschaffungs- und Reparaturtage
Ein neutraler Sachverständiger gibt die Reparaturdauer in Arbeitstagen und die Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen an. Wenn Sie lediglich auf Basis von Arbeitstagen regulieren, zahlen entweder Sie oder Ihr Kunde für den Mietwagen am Wochenende drauf.

6. Ausführliche Schadensbeschreibung
Kommt es zu einem Gerichtsprozess Ihres Kunden mit dem Unfallgegner, erleichtert die ausführliche Schadensbeschreibung des Schadensgutachtens in der Regel die Beweisführung.

7. Merkantile Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen
Der Wertverlust beim Verkauf eines reparierten Unfallwagens wird in der Schadensregulierung für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, meist nicht angesetzt. Dabei gibt es für Wertminderung keine geregelte Altersgrenze, dies bedeutet für Ihren Kunden gegebenenfalls eine höhere Schadensersatzleistung. Dies ist oft genug der entscheidende Anstoß zum Kauf eines neuen Wagens.

GTÜ-Gutachten statt Kostenvoranschlag: alle Vorteile auf einen Blick beim "unverschuldeten Haftpflichtschaden"

1. Volle Berücksichtigung aller Schadenspositionen am Fahrzeug
Das Schadensgutachten des GTÜ-Sachverständigen enthält sämtliche relevanten Positionen inklusive Wertminderung, Restwert und Reparaturdauer und damit mehr als der Kostenvoranschlag, der in der Regel nur die Reparaturkosten berücksichtigt. Mit einem qualifizierten GTÜ-Gutachten können Sie und Ihr Kunde sicher sein, dass alle relevanten Punkte zur Feststellung der Schadenshöhe berücksichtigt werden.

2. Prognose des Schadensbehebungsaufwandes
Manchmal wird eine Reparatur erheblich umfangreicher als geplant. Wenn Sie in diesem Fall einen verbindlichen Kostenvoranschlag erstellt haben, sind Sie daran gebunden. Anders als beim Gutachten: Es stellt eine Prognose dar, kein verbindliches Versprechen, die Reparatur zu einem vorher veranschlagten Preis durchzuführen. Wird es unvorhersehbar teuer, können Sie eine erneute Besichtigung beauftragen und auf Basis des aktualisierten Gutachtens auch den tatsächlichen Aufwand ansetzen.

3. Kostenvoranschläge kosten Ihr Geld
Ein Kostenvoranschlag ist für Ihren Kunden und seine Versicherung kostenlos - der Aufwand für die Erstellung geht damit zu Ihren Lasten! Anders als beim GTÜ-Gutachten: Die Gutachtenkosten bei Haftpflichtschäden werden im Rahmen der Schadensregulierung in der Höhe des Fremdverschuldens durch die gegnerische Versicherung übernommen (Ausnahme Bagatellschäden bis 750 Euro).

4. Beweissicherung
Ein Kostenvoranschlag enthält oftmals nur eine Aufstellung der erforderlichen Reparaturen. Zum GTÜ-Gutachten gehört dagegen auch eine umfangreiche Dokumentation des Unfallschadens, die auch wichtige Hinweise bei der Ermittlung des Unfallhergangs liefern kann. Für Ihre Kunden hat das Gutachten daher eine wichtige Funktion.